Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) gelten besonders günstige Regeln für die Abschreibung. Bis zu einem bestimmten Betrag können diese kleineren Investitionen nämlich auch sofort im gleichen Jahr als Betriebsausgabe angesetzt werden. Der Gesetzgeber lässt Ihnen viele Wahlmöglichkeiten. Das ist zu beachten.
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Neue Urteile zur Scheinselbständigkeit: Wichtig sind etwa Eingliederung in betriebliche Abläufe oder Honorarhöhe. Die Details muss aber ein Anwalt bewerten. Solo-Selbständige und auch Auftraggeber sollten sich regelmäßig mit dem Experten besprechen.
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Insbesondere Kleinunternehmer, deren Umsatzsteuer weniger als 1.000 € pro Jahr beträgt, bekommen seit Jahresbeginn häufig Post vom Finanzamt. Sie sollen künftig Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Bislang verzichtete die Finanzverwaltung bei solch geringer Steuerlast regelmäßig auf die unterjährige Abgabe.